BaySeV-Nutzungsbedingungen
Präambel
Das BaySeV-Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aus Mitteln für die Internationalisierung der Hochschulen finanziert. Daher sind alle Leistungen sowie die Nutzung der Ressourcen für die staatlichen bayerischen Hochschulen kostenfrei.
§1 Benutzerkreis
Die Leistungen und Ressourcen sind ausschließlich zur Nutzung durch die staatlichen bayerischen Hochschulen bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung jedweder Art ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der Ressourcen an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 2 Aufgaben
- BaySeV stellt Informationsressourcen online zur Verfügung, die als Hilfestellung bei der Erstellung englischsprachiger Verwaltungsdokumente dienen sollen.
- Ferner fertigt BaySeV Übersetzungen (Anpassungen von Musterdokumenten) und Korrekturen von Übersetzungen für Hochschulen an.
§ 3 Formale Benutzungsberechtigung
Von BaySeV erstellte Übersetzungen, Musterdokumente, Themen-Glossare und andere Ressourcen sind für den Gebrauch an den berechtigten Hochschulen vorgesehen und dürfen von diesen uneingeschränkt für die Zwecke der Verwaltungsinternationalisierung an der Hochschule genutzt werden.
§ 4 Weitergabe von Ressourcen
- Eine Weitergabe von Dokumenten und Ressourcen an Hochschulpersonal der eigenen Hochschule und an Hochschulpersonal anderer berechtigter Hochschulen ist ausdrücklich gestattet.
- Eine Weitergabe an externe Dienstleister ist nur gestattet, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Internationalisierung von Verwaltungsdokumenten an der Hochschule im Auftrag der Hochschule dient (zum Beispiel Weitergabe an externe Übersetzungskräfte oder Personen, die Verwaltungsdokumente für die Hochschule übersetzen oder auf Englisch erstellen). Ob die übersetzten bzw. erstellten Dokumente in Papierform oder online veröffentlicht werden, ist dabei unerheblich.
§ 5 Einbindung von Ressourcen in computergestützte Tools und Dienste
- Eine Einbindung in computergestützte Tools (z.B. herkömmliche Übersetzungstools oder Translation Memory-Tools wie Trados oder MemoQ oder auch Tools zur maschinellen Übersetzung bzw. maschinellen Texterstellung und -bearbeitung) ist nur insoweit gestattet, als gewährleistet werden kann, dass nur Hochschulpersonal Zugang zu den Daten und Informationen bekommt und die Daten und Informationen nicht vom Diensteanbieter anderweitig genutzt oder anderen Personengruppen zugänglich gemacht werden.
- Konkret ist eine Nutzung nicht gestattet, wenn Terminologie oder Übersetzungssegmente in einem externen Cloud-Dienst gespeichert werden und von dort aus auch hochschulexternen Nutzenden zugänglich sind oder vom Diensteanbieter für maschinelles Lernen genutzt werden. Dies ist meist bei der kostenlosen Nutzung von Online-Tools zur maschinellen Übersetzung der Fall.
- Ist mit dem Anbieter der maschinellen Dienste vertraglich geregelt, dass keine Nutzung der von der Hochschule mithilfe des maschinellen Dienstes erstellte Informationen (Terminologie, übersetzte Texte) durch den Diensteanbieter erfolgt, und dass keine hochschulexternen Nutzenden der Dienste darauf Zugriff haben, ist eine Einbindung von BaySeV-Informationen (z.B. Terminologie aus dem Glossar oder aus den Themen-Glossaren) gestattet. Dies ist zum Beispiel bei Nutzung einer Pro-Lizenz von DeepL unter Verwendung der API der Fall.
- Für die entsprechende Aufbereitung der Daten und die Übertragung in das gewünschte System sind die Hochschulen selbst verantwortlich.
§ 6 Nutzung von BaySeV-Translation Memorys
- Im Übersetzungsprozess erstellte Übersetzungsspeicher (Translation Memorys) werden von BaySeV grundsätzlich nicht allen Nutzenden zur Verfügung gestellt.
- BaySeV-TMs werden ausschließlich Hochschulübersetzungskräften zur Nutzung für Ihre Arbeit an einer beteiligten Hochschule zur Verfügung gestellt.
- Bei den von BaySeV zur Verfügung gestellten Translation Memorys (TMs) handelt es sich um eigens zur Nutzung durch Hochschulübersetzungskräfte erstellte TMs. In diese TMs fließen nur die von BaySeV erstellten Musterdokumente ein.
§ 7 Weitergabe von / Zugriff auf BaySeV-Translation Memorys
- Eine Weitergabe dateibasierter TMs an externe Dienstleister ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Auf Anfrage kann die Weitergabe gestattet werden, wenn dem Dienstleister auferlegt wird, das zur Verfügung gestellte TM ausschließlich für Aufträge der beauftragenden, beteiligten Hochschule zu nutzen und nach Ende der Zusammenarbeit komplett von seinem System zu löschen. Die Namen aller Personen, denen dateibasierte TMs von BaySeV zur Verfügung gestellt werden, müssen BaySeV vorab mitgeteilt werden.
- Externen Dienstleistern darf der Zugriff auf BaySeV-TMs zur Bearbeitung von aktuellen Aufträgen gestattet werden. (Serverbasierte TMs).
- Für einen möglichen Zugriff auf von BaySeV betriebene serverbasierte TMs ist eine persönliche Registrierung/Freischaltung erforderlich.